Leerstand und Verfall der Schlösser
Auf dieses Thema wurde schon in der Rubrik „Probleme der Landschaft durch die Bodenreform“ hingewiesen. Die Enteignung bei Adelssitzen hat in vielen Fällen Nachwirkungen bis heute. Denn zu den Regulierungen im Rahmen der Wiedervereinigung gehörte, dass Schlösser und Herrensitze nach 1990 nicht an die Vorkriegseigentümer zurückgegeben wurden. Ausnahmen gab es nur bei den Familien, die im Widerstand gearbeitet hatten.
Normalerweise waren Herrenhäuser in der DDR umgewidmet und damit auch umgebaut worden. Der Zustand war regelmäßig marode, es herrschte hoher Rückstau an Dach- und Fassadenreparaturen, auch im Innern waren Wände versetzt und repräsentative Treppenhäuser entfernt. Da diese Objekte nun unter Denkmalschutz gestellt wurden, war es für Erwerber schwierig, auch bei niedrigen Kaufpreisen die verlangten Reparaturen durchzuführen. Die in der Vergangenheit enteigneten Familien mussten vor diesen Aufgaben fast alle kapitulieren. Dazu kommt noch die Besonderheit, dass für solche Schlösser – oft auch mit großem Park umgeben – Haus- und Gartenbedienstete nötig wären, eine in unseren Zeiten kaum zu bewältigende Aufgabe.
Die großen Schlossanlagen wurden in staatlicher Obhut weitergeführt, große und gut gelegene Häuser fanden Investoren für Hotels oder Restaurants. Die Vielzahl kleinerer Anlagen, besonders solche außerhalb des Gürtels um Berlin, blieben aber weiterhin herrenlos, allenfalls in der Obhut der Gemeinden, und zeigen deshalb oft noch immer den leidigen Zustand: ungepflegt und damit unerfreulich.
Hier muss angesetzt werden, um zumindest bei den derzeitigen Haltern der Objekte, vor allem bei den Kommunen oder Landkreisen, darauf hin zu wirken, dass mit vertretbarem Aufwand ein Minimum an Pflege oder Ausbesserung erreicht werden kann.